Die kirchliche Bestattung besteht in der Regel aus einem öffentlichen Trauerfeier sowie aus der Beisetzung des Sarges oder der Urne. Jedes Kirchenmitglied hat Anspruch auf eine kirchliche Bestattung.
Vor der Bestattung führt der Pastor oder die Pastorin ein seelsorgliches Gespräch mit den Angehörigen, bei dem auch Inhalt und Ablauf der Trauerfeier zur Sprache kommen.
Im sonntäglichen Gottesdienst wird für den Verstorbenen oder die Verstorbene und für die Angehörigen Fürbitte gehalten werden.
Einmal im Jahr am Ewigkeitssonntag wird den Verstorbenen im abgelaufenen Kirchenjahr namentlich gedacht. Mit dem Ewigkeitssonntag endet das Kirchenjahr.